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   BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60   

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BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60 (https://dejure.org/1961,808)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1961 - I ZR 110/60 (https://dejure.org/1961,808)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1961 - I ZR 110/60 (https://dejure.org/1961,808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 368
  • GRUR 1962, 315
  • BB 1962, 199
  • DB 1962, 267
  • WRP 1962, 128
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.04.1961 - I ZR 150/59

    Feldstecher

    Auszug aus BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60
    Auf Einzelheiten der in der Vergangenheit durchgeführten Werbung, die als solche nicht Gegenstand des in der Urteilsformel ausgesprochenen Verbots sind, kommt es demgegenüber nicht an (vgl. auch BGH GRUR 1961, 538 - Feldstecher - zu 2 a).

    Für die Verurteilung der Beklagten zu diesem Punkt genügt es, daß sie mit ihrem Klagabweisungsantrag zum Ausdruck bringt, sie halte sich für berechtigt, auch weiterhin die im Tenor des Landgerichts-Urteils formulierte, unzweifelhaft unrichtige Behauptung aufzustellen (vgl. auch dazu BGH GRUR 1961, 538 - Feldstecher - bei 2 a).

    Daß die hier beanstandete Werbung, wie das Berufungsgericht sagt, nur ein Teilstück des jahrelangen Feldzuges der Beklagten gegen ihre Konkurrenz sein soll, ist ein Gesichtspunkt, der bei der Frage des öffentlichen Widerrufs, gerade der hier in Rede stehenden Werbebehauptungen nicht zu Lasten der Beklagten herangezogen werden darf (vgl. BGH GRUR 1961, 538, 541 - Feldstecher -), zumal da es sich bei den im Berufungsurteil erwähnten anderen Verfahren gegen die Beklagte mindestens zum Teil um gänzlich andere Sachverhalte gehandelt hat.

  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60
    Den Vorinstanzen ist allerdings darin beizutreten, daß bei einer Verurteilung zur Unterlassung unrichtiger oder irreführender Werbeäußerungen nicht nur der obsiegenden Partei die für solche Fälle in § 23 Abs. 4 UWG ausdrücklich vorgesehene Befugnis zugesprochen werden kann, den verfügenden Teil des Urteils auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekanntzumachen, sondern auf entsprechenden Antrag der obsiegenden Partei, wenn von den bereits geschehenen Werbeäußerungen eine noch fortdauernde Beeinträchtigung ausgeht, die unterliegende Partei unabhängig vom Nachweis eines Verschuldens in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB auch verurteilt werden kann, selber die beanstandeten Werbeäußerungen zu widerrufen oder zu berichtigen (vgl. dazu auch Baumbach/Hefermehl a.a.O. Einl. UWG Rdn. 168 ff, sowie BGHZ 14, 163, 173 [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] - Constanze II - BGH GRUR 1954, 333, 337 - Molkercizeitung - GRUR 1954, 337, 342 - Radschutz - GRUR 1958, 448, 449 - Blankoverordnung - GRUR 1959, 31, 33 - Feuerzeug als Werbegeschenk - GRUR 1959, 143, 144 - Blindenseife - BGH LM Nr. 6 zu § 812 BGB - Nadelfabrikanten -).

    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (z.B. GRUR 1954, 337, 342 - Radschutz - GRUR 1961, 189, 192 - Rippenstreckmetall -), ist die Befugnis zur Urteilsveröffentlichung zu versagen, wenn nach der im Zeitpunkt der Urteilsfällung bestehenden Läge die dem Verletzer durch die Veröffentlichung erwachsenden Nachteile in einem Mißverhältnis zu den Vorteilen stehen, die von ihr für den Verletzten erwartet werden können.

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60
    Den Vorinstanzen ist allerdings darin beizutreten, daß bei einer Verurteilung zur Unterlassung unrichtiger oder irreführender Werbeäußerungen nicht nur der obsiegenden Partei die für solche Fälle in § 23 Abs. 4 UWG ausdrücklich vorgesehene Befugnis zugesprochen werden kann, den verfügenden Teil des Urteils auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekanntzumachen, sondern auf entsprechenden Antrag der obsiegenden Partei, wenn von den bereits geschehenen Werbeäußerungen eine noch fortdauernde Beeinträchtigung ausgeht, die unterliegende Partei unabhängig vom Nachweis eines Verschuldens in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB auch verurteilt werden kann, selber die beanstandeten Werbeäußerungen zu widerrufen oder zu berichtigen (vgl. dazu auch Baumbach/Hefermehl a.a.O. Einl. UWG Rdn. 168 ff, sowie BGHZ 14, 163, 173 [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] - Constanze II - BGH GRUR 1954, 333, 337 - Molkercizeitung - GRUR 1954, 337, 342 - Radschutz - GRUR 1958, 448, 449 - Blankoverordnung - GRUR 1959, 31, 33 - Feuerzeug als Werbegeschenk - GRUR 1959, 143, 144 - Blindenseife - BGH LM Nr. 6 zu § 812 BGB - Nadelfabrikanten -).
  • BGH, 25.04.1958 - I ZR 97/57

    Blanko-Verordnung

    Auszug aus BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60
    Den Vorinstanzen ist allerdings darin beizutreten, daß bei einer Verurteilung zur Unterlassung unrichtiger oder irreführender Werbeäußerungen nicht nur der obsiegenden Partei die für solche Fälle in § 23 Abs. 4 UWG ausdrücklich vorgesehene Befugnis zugesprochen werden kann, den verfügenden Teil des Urteils auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekanntzumachen, sondern auf entsprechenden Antrag der obsiegenden Partei, wenn von den bereits geschehenen Werbeäußerungen eine noch fortdauernde Beeinträchtigung ausgeht, die unterliegende Partei unabhängig vom Nachweis eines Verschuldens in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB auch verurteilt werden kann, selber die beanstandeten Werbeäußerungen zu widerrufen oder zu berichtigen (vgl. dazu auch Baumbach/Hefermehl a.a.O. Einl. UWG Rdn. 168 ff, sowie BGHZ 14, 163, 173 [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] - Constanze II - BGH GRUR 1954, 333, 337 - Molkercizeitung - GRUR 1954, 337, 342 - Radschutz - GRUR 1958, 448, 449 - Blankoverordnung - GRUR 1959, 31, 33 - Feuerzeug als Werbegeschenk - GRUR 1959, 143, 144 - Blindenseife - BGH LM Nr. 6 zu § 812 BGB - Nadelfabrikanten -).
  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59

    Rippenstreckmetall II

    Auszug aus BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60
    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (z.B. GRUR 1954, 337, 342 - Radschutz - GRUR 1961, 189, 192 - Rippenstreckmetall -), ist die Befugnis zur Urteilsveröffentlichung zu versagen, wenn nach der im Zeitpunkt der Urteilsfällung bestehenden Läge die dem Verletzer durch die Veröffentlichung erwachsenden Nachteile in einem Mißverhältnis zu den Vorteilen stehen, die von ihr für den Verletzten erwartet werden können.
  • BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60
    Den Vorinstanzen ist allerdings darin beizutreten, daß bei einer Verurteilung zur Unterlassung unrichtiger oder irreführender Werbeäußerungen nicht nur der obsiegenden Partei die für solche Fälle in § 23 Abs. 4 UWG ausdrücklich vorgesehene Befugnis zugesprochen werden kann, den verfügenden Teil des Urteils auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekanntzumachen, sondern auf entsprechenden Antrag der obsiegenden Partei, wenn von den bereits geschehenen Werbeäußerungen eine noch fortdauernde Beeinträchtigung ausgeht, die unterliegende Partei unabhängig vom Nachweis eines Verschuldens in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB auch verurteilt werden kann, selber die beanstandeten Werbeäußerungen zu widerrufen oder zu berichtigen (vgl. dazu auch Baumbach/Hefermehl a.a.O. Einl. UWG Rdn. 168 ff, sowie BGHZ 14, 163, 173 [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] - Constanze II - BGH GRUR 1954, 333, 337 - Molkercizeitung - GRUR 1954, 337, 342 - Radschutz - GRUR 1958, 448, 449 - Blankoverordnung - GRUR 1959, 31, 33 - Feuerzeug als Werbegeschenk - GRUR 1959, 143, 144 - Blindenseife - BGH LM Nr. 6 zu § 812 BGB - Nadelfabrikanten -).
  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60
    Jedenfalls werden sowohl bei der Entscheidung über die Zuerkennung der Veröffentlichungsbefugnis als auch bei der Entscheidung über die Verurteilung zum Widerruf (oder zur Berichtigung) stets die Interessen beider Parteien sorgfältig gegeneinander abzuwügen sein (vgl. auch BGH GRUR 1956, 558, 563 - Regensburger Karmelitengeist - GRUR 1957, 234, 236/237 - Taeschner - GRUR 1957, 278, 279 - Evidur -).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60
    § 13 Abs. 1 UWG gibt den Verbänden an sich auch nicht die Befugnis, bürgerlich-rechtliche Abwehransprüche ihrer Mitglieder aus eigenem Recht geltend zu machen (vgl. BGH GRUR 1959, 244, 245 - Versandbuchhandlung -).
  • BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52

    Molkereizeitung / Molkerei - Zeitung

    Auszug aus BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60
    Den Vorinstanzen ist allerdings darin beizutreten, daß bei einer Verurteilung zur Unterlassung unrichtiger oder irreführender Werbeäußerungen nicht nur der obsiegenden Partei die für solche Fälle in § 23 Abs. 4 UWG ausdrücklich vorgesehene Befugnis zugesprochen werden kann, den verfügenden Teil des Urteils auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekanntzumachen, sondern auf entsprechenden Antrag der obsiegenden Partei, wenn von den bereits geschehenen Werbeäußerungen eine noch fortdauernde Beeinträchtigung ausgeht, die unterliegende Partei unabhängig vom Nachweis eines Verschuldens in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB auch verurteilt werden kann, selber die beanstandeten Werbeäußerungen zu widerrufen oder zu berichtigen (vgl. dazu auch Baumbach/Hefermehl a.a.O. Einl. UWG Rdn. 168 ff, sowie BGHZ 14, 163, 173 [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] - Constanze II - BGH GRUR 1954, 333, 337 - Molkercizeitung - GRUR 1954, 337, 342 - Radschutz - GRUR 1958, 448, 449 - Blankoverordnung - GRUR 1959, 31, 33 - Feuerzeug als Werbegeschenk - GRUR 1959, 143, 144 - Blindenseife - BGH LM Nr. 6 zu § 812 BGB - Nadelfabrikanten -).
  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 176/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60
    Jedenfalls werden sowohl bei der Entscheidung über die Zuerkennung der Veröffentlichungsbefugnis als auch bei der Entscheidung über die Verurteilung zum Widerruf (oder zur Berichtigung) stets die Interessen beider Parteien sorgfältig gegeneinander abzuwügen sein (vgl. auch BGH GRUR 1956, 558, 563 - Regensburger Karmelitengeist - GRUR 1957, 234, 236/237 - Taeschner - GRUR 1957, 278, 279 - Evidur -).
  • BGH, 14.11.1958 - I ZR 91/57

    Rechtsmittel

  • RG, 22.03.1926 - IV 362/25

    Revisionsbegründung

  • RG, 03.12.1936 - IV 220/36

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe wegen Irrtums über eine persönliche

  • BGH, 25.11.1986 - VI ZR 57/86

    Ehrverletzung (Rufschädigung durch Zeitungsartikel)

    aa) Gegen einen solchen Rechtsbehelf könnte sprechen, daß die öffentliche Bekanntgabe einer Verurteilung oder freiwilligen Verpflichtung zur Unterlassung, vor allem dann, wenn sie - wie im Streitfall - dem Verletzer selbst abverlangt wird, in ihren Wirkungen für diesen wie auch in ihrem Zweck für den Verletzten stark einem öffentlichen Widerruf unwahrer Behauptungen angenähert ist (BGH Urteile vom 22. Dezember 1961 - I ZR 110/60 - GRUR 1962, 315, 318 - Deutsche Miederwoche - und vom 1. Dezember 1965 = aaO; OLG Köln AfP 1985, 223, 225).
  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Dem in § 1004 BGB für den Schutz des Sacheigentums ausgesprochenen Rechtsgedanken kann für den wettbewerblichen Abwehranspruch nicht mehr entnommen werden, als daß bereits der objektiv rechtswidrige Eingriff einen Anspruch auf Beseitigung fortdauernder Störungen begründet, der Nachweis eines Verschuldens also nicht erforderlich ist (vgl. BGHZ 34, 99, 102; BGH GRUR 1962, 315, 318 - Deutsche Miederwoche).
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

    (1) Der Kläger ist als Wettbewerbsverein in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG auch zur Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsansprüche klagebefugt (vgl. dazu auch - zu einer früheren Fassung des § 13 UWG - BGH, Urt. v. 13.11.1953 - I ZR 79/52, GRUR 1954, 163, 165 - Bierlieferungsverträge; Urt. v. 22.12.1961 - I ZR 110/60, GRUR 1962, 315, 318 f. - Deutsche Miederwoche; Großkomm.UWG/Erdmann, § 13 Rdn. 22; vgl. weiter - zu l3 Abs. 2 Nr. 2 UWG - Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 23 Rdn. 2 f.; Gloy/Gloy, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl., § 19 Rdn. 5; Baumbach/ Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 13 UWG Rdn. 4).
  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 58/90

    Plagiatsvorwurf II - Anschwärzung; Urteilsbekanntmachung

    Ob dies auch für den konkreten Fall zutrifft, bedarf allerdings einer sorgfältigen Abwägung der Interessen beider Parteien (BGH, Urt. v. 22.12.1961 - I ZR 110/60, GRUR 1962, 315, 319 - WRP 1962, 128 - Deutsche Miederwoche; Urt. v. 10.12.1969 - I ZR 20/68 aaO. S. 256 - Remington; BGHZ 99, 133, 138 = GRUR 1987, 189, 190 - Veröffentlichungsbefugnis beim Ehrenschutz; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., Einl. Rdn. 314 ff.; Großkomm/Köhler, Vor 13 UWG, B, Rdn. 148 ff., 154 f.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 26, Rdn. 10 ff.).
  • KG, 11.05.2001 - 5 U 9292/00

    Widerruf wettbewerbswidriger Werbung

    Der - wettbewerbsrechtliche - Widerrufsanspruch findet seine Rechtsgrundlage in Anlehnung an §§ 824, 1004 BGB, 14, 1 UWG sowie § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (BGH, GRUR 1962, 315, 318 - Deutsche Miederwoche; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, Einl. UWG Rdnr. 314).

    Auch der Widerrufsanspruch knüpft an entstandene Fehlvorstellungen bei Dritten an, ohne dass insoweit der Umstand einer bloßen "Folge" hinderlich sein soll (vgl. BGH, GRUR 1962, 315, 319 - Deutsche Miederwoche; GRUR 1970, 254, 256 - Remington).

  • BGH, 27.04.1962 - I ZR 170/60

    Rechtsmittel

    Diesen Ausführungen, die von der Revision nicht beanstandet werden, ist ergänzend hinzuzufügen, daß ein aus der Fortwirkung eines Wettbewerbsverstoßes hergeleiteter Beseitigungsanspruch, für dessen Gestaltung die Vorschrift des § 23 Abs. 4 UWG lediglich eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen hat, von einem Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen nach § 13 Abs. 1 UWG auch aus eigenem Recht erhoben werden kann, ohne daß er dazu einer Ermächtigung durch die betroffenen Mitglieder bedarf (vgl. BGH GRUR 1954, 163, 165 - Bierlieferung; ferner für den insoweit gleichliegenden Fall des Anspruchs auf Widerruf BGH vom 22. Dezember 1961 - I ZR 110/60 - Deutsche Miederwoche; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl. § 13 UWG Anm. 5).

    Der Revision ist allerdings darin beizutreten, daß vor der Zubilligung der Bekanntmachungsbefugnis die Interessen beider Parteien, insbesondere die Vorteile, welche die Bekanntmachung dem Verletzten und der Allgemeinheit bringt, und die dem Verletzer durch die Veröffentlichung entstehenden Nachteile stets sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. dazu auch BGHZ 13, 244, 259 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa; BGH GRUR 1957, 231, 237 - Pertussin I; BGH GRUR 1957, 280, 281 - Kassa-Preis; BGH GRUR 1957, 561, 564 - Rei-Chemie; BGH vom 22. Dezember 1961 - I ZR 110/60 - Deutsche Miederwoche).

  • BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68

    Widerrufsanspruch - Preisbindung zweiter Hand - Preisbinder

    Indem die Rechtsprechung hierbei auf die Erfordernisse der Gerechtigkeit abstellt, verlangt sie, ebenso wie in dem Falle der vom Gesetz in das Ermessen des Richters gestellten Zuerkennung der Befugnis zur Bekanntmachung eines Unterlassungsurteils (§ 23 Abs. 4 UWG), insbesondere im Bereich wettbewerbsrechtlicher Beziehungen eine sorgfältige Abwägung der Interessen beider Parteien (BGH GRUR 1962, 315, 319 - Deutsche Miederwoche).
  • BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 69/63

    Rechtsmittel

    Es ist aber in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß dieser wettbewerbliche Abwehranspruch auch den Beseitigungsanspruch umfaßt, wenn hierfür einschutzwürdiges Interesse anzunehmen ist (vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 9. Aufl., § 13 UWG Anm. 4, BGH GRUR 1962, 315 - Deutsche Miederwoche).
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